Stöckli A19

Stöckli A19

Auf dem Land gilt für unbewohnbares Baudenkmal Sonderstatus: Man darf unter gewissen Voraussetzungen für Nutzungszwecke ausbauen. Für die Baugenehmigung brauchte es einen langen Atem, der sich lohnte: Nach traditionellem Handwerk isolierten und sanierten wir das Haus mit nachhaltigen Materialien. Haustechnische Herausforderungen lösten wir wiederum neuzeitlich. Insgesamt wurde die Nutzfläche des Hauses angepasst und optimal ausgenutzt.

Eckdaten

Projekttyp: Umbau / Umnutzung Ofenhaus-Stöckli-Speicher
Ort: Utzenstorf
Bauinventar: schützenswert, K-Objekt
Baujahr: 1858
Fertigstellung: 2017
Beratung: Kantonale Denkmalpflege, I. Meili-Rigert
Fotografie: Eliane Beerhalter
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