Stöckli A19
Stöckli A19
Auf dem Land gilt für unbewohnbares Baudenkmal Sonderstatus: Man darf unter gewissen Voraussetzungen für Nutzungszwecke ausbauen. Für die Baugenehmigung brauchte es einen langen Atem, der sich lohnte: Nach traditionellem Handwerk isolierten und sanierten wir das Haus mit nachhaltigen Materialien. Haustechnische Herausforderungen lösten wir wiederum neuzeitlich. Insgesamt wurde die Nutzfläche des Hauses angepasst und optimal ausgenutzt.
Eckdaten
Projekttyp: | Umbau / Umnutzung Ofenhaus-Stöckli-Speicher |
Ort: | Utzenstorf |
Bauinventar: | schützenswert, K-Objekt |
Baujahr: | 1858 |
Fertigstellung: | 2017 |
Beratung: | Kantonale Denkmalpflege, I. Meili-Rigert |
Fotografie: | Eliane Beerhalter |